Rechtsprechung
LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 24.04.2015 - 8 Ca 211/14
- LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
- BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 80/08
Betriebsrente - Wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regelbildung auszuschließen (BAG, 18.5.2010, 3 AZR 80/08; zit. nach iuris).Dagegen ist bei einer personenbedingten Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BAG, 18.5.2010, 3 AZR 80/08; zit. nach iuris).
Der Normgeber hat dabei einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regelungen (BAG, 18.5.2010, 3 AZR 80/08; 16.2.2010, 3 AZR 216/09; zit. nach iuris).
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Der Normgeber hat dabei einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regelungen (BAG, 18.5.2010, 3 AZR 80/08; 16.2.2010, 3 AZR 216/09; zit. nach iuris).Die daraus folgenden Differenzierungen stehen in Übereinstimmung mit den üblichen Zwecken betrieblicher Versorgungswerke (BAG, 16.2.2010, 3 AZR 216/09; zit. nach iuris).
- BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09
Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Zudem streite das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 2011 für sie (Az. 3 AZR 398/09), da das Bundesarbeitsgericht hier eine Regelung, nach der eine Anrechnung von Versorgungsbezügen auf Hinterbliebenenversorgung nur dann erfolgte, wenn beide Ansprüche sich gegen den gleichen Versorgungsschuldner richteten, gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstoße.Die vorliegende Klausel unterscheidet sich von dem vom Bundesarbeitsgericht am 19.7.2011 entschiedenen Fall ( 3 AZR 398/09).
- ArbG Hamburg, 24.04.2015 - 8 Ca 211/14
Zahlungen Ruhegeld nach Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. April 2015 ( 8 Ca 211/14) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24.4.2015 - 8 Ca 211/14 - abzuändern und.
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Der Arbeitnehmer erwirbt für sich selbst und, falls zugesagt, zugunsten seiner Hinterbliebenen Versorgungsansprüche, die im Versorgungsfall zu erfüllen sind (BAG, 5.9.1989, 3 AZR 575/88; zit. nach iuris). - BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89
Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch …
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Dabei sind auch Ruhegeldzusagen maßvoll und wirtschaftlich vertretbar auszugestalten (vgl. BAG, 17.11.1992, 3 AZR 432/89; zit. nach iuris). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG, 21.11.2006, 3 AZR 672/05; BVerfG, 11.6.1991, 1 BvR 538/90; BVerfG, 7.10.1980, 1 BvL 50/79; zit. nach iuris). - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG, 21.11.2006, 3 AZR 672/05; BVerfG, 11.6.1991, 1 BvR 538/90; BVerfG, 7.10.1980, 1 BvL 50/79; zit. nach iuris). - BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Konkurrentenklage
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Der Vorrang der Leistungsklage dient dem Zweck, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen (vgl. BAG, 15.3.2005, 9 AZR 142/04; zit. nach iuris). - BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
Danach ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, 16.12.2008, 9 AZR 985/07; zit. nach iuris). - BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
Erlöschen einer Versorgungsanwartschaft nach Straftat
- BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15
Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2015 - 7 Sa 36/15 - aufgehoben.